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Cannabisgesetz

*News 22.03.2024 Teilweisen Legalisierung der Bundesregierung

Mit der teilweisen Legalisierung hat die Bundesregierung eine Wende in der Drogenpolitik einleiten. Ab den 01.04.2024 dürfen Erwachsene ab 18 Jahren künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt.

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-cannabisgesetz-971376

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/cannabis-legalisierung-2213640

Nachfolgend ein Zitat aus dem Gesetzestext:

§ 5 Konsumverbot

  1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
  2. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
  3. in Schulen und in deren Sichtweite,
  4. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
  5. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
  6. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
  7. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
  8. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

Quellen